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Kosten

Wer stellt Verordnungen für Ergotherapie aus?

Um eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten, benötigst du eine Verordnung von deinem behandelnden Arzt.

Ärzte folgender Fachrichtungen können Ergotherapie verordnen:

  • Allgemeinmediziner

  • Kinderärzte

  • Neurologen

  • Psychiater

  • Psychotherapeuten

  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Die Therapiezeiten betragen je nach Heilmittel 30 bis 60 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

 

Wenn du Fragen zum Zugang zur Ergotherapie hast oder unsicher bist, welcher Arzt die Verordnung ausstellen kann, stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Behandlung

Um eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten, benötigst du eine Verordnung von deinem behandelnden Arzt.

Ärzte folgender Fachrichtungen können Ergotherapie verordnen:

  • Allgemeinmediziner

  • Kinderärzte

  • Neurologen

  • Psychiater

  • Psychotherapeuten

  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Die Therapiezeiten betragen je nach Heilmittel 30 bis 60 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

 

Wenn du Fragen zum Zugang zur Ergotherapie hast oder unsicher bist, welcher Arzt die Verordnung ausstellen kann, stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Wer stellt Verordnungen für Ergotherapie aus?

FAQ

  • Heilmittel-Zuzahlung
     

    • Erwachsene Menschen ab 18 Jahren sind zuzahlungspflichtig mit einem Eigenanteil von 10 % der Gesamtbehandlungskosten und 10 € Verordnungsgebühr.

    • Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.
       

    Bei einem geringen Einkommen hast du die Möglichkeit, deine Krankenkasse anzusprechen und eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Dadurch kannst du von den Kosten für die Ergotherapie befreit werden. Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
     

    Anbei findest du die aktuellen Vergütungs- und Zuzahlungspreise (Stand 01.08.2025). Diese wurden von den Krankenkassen und den Berufsverbänden bestimmt. Laut Gesetzgeber muss dieser Eigenanteil vom Leistungserbringer, also deiner therapeutischen Praxis, eingezogen werden.
     

    Wir bitten dich daher um Verständnis, dass auch unsere Praxis dieser Verpflichtung nachkommen muss.

    Heilmittel

    Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs/Funktionsanalyse (fällt nur für die erste Behandlungseinheit an)

    Einzeltherapie

    motorisch-funktionelle-Behandlung

    Einzeltherapie

    sensomotorisch-perzeptive-Behandlung

    Einzeltherapie

    psychisch-funktionelle-Behandlung

    Einzeltherapie Hirnleistungstraining

    Vergütung der

    Krankenkasse je Therapieeinheit

    41,46 €

    56,93 €

    75,91 €

    94,89 €

    56,93 €

    Ihr Zuzahlungs-

    betrag (10%) je

     Therapieeinheit

    4,15 €

    5,69 

    7,59 €

    9,49 €

    5,69 

  • In unserer Praxis bleiben dir Wartezeiten erspart! Du erhälst von Beginn an feste und gemeinsam vereinbarte Termine. Dabei wird insbesondere auf gleichbleibende Zeiten geachtet, um deine Terminplanung zu erleichtern.

    Kurzfristige Therapieausfälle und die damit entstehenden Lücken können nicht durch andere Klienten ausgeglichen werden. Nicht wahrgenommene Termine dürfen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

    Wir bitten daher um dein Verständnis, dass wir dir versäumte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, als Abwesenheitspauschale in Rechnung stellen müssen.

    Solltest du also durch wichtige Gründe an der Wahrnehmung der Therapie gehindert werden, sag uns bitte spätestens 24 Stunden vor deinem Termin Bescheid.

     

    In Krankheitsfällen nehmen wir telefonische Absagen bis morgens um 7:30 Uhr am Behandlungstag an (Nachricht auf Anrufbeantworter ausreichend). Absagen per E-Mail können dabei NICHT berücksichtigt werden. Die Abwesenheitspauschale beträgt unabhängig vom Heilmittel je Therapieeinheit 45 €.

    Die Grundlage für eine erfolgreiche Ergotherapie sind regelmäßige und kontinuierliche Therapiesitzungen. Daher ist es wichtig, dass du deine wöchentlichen Termine wenn möglich fortlaufend wahrnimmst.

    Bei einer Behandlung pro Woche verschiebt sich das Behandlungsintervall bspw. auf Grund eines Ausfalles bereits auf zwei Wochen. Durch wiederholte Therapielücken wird dein Behandlungserfolg gefährdet.

  • Vergütungspreise
     

    Die aktuellen Vergütungspreise basieren auf den Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den ergotherapeutischen Berufsverbänden (Stand 01.08.2025). Für privat Versicherte berechnen wir aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands einen Steigerungssatz von 1,2.

    Zum nächsten Termin erhältst du eine individuelle Honorarvereinbarung, die auf deine ärztliche Verordnung abgestimmt ist. Bitte unterschreibe diese und gib sie zeitnah an uns zurück.
     

    Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Abschluss einer Verordnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Eine Zahlung per Vorkasse ist nicht vorgesehen.

    Heilmittel

    Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs/Funktionsanalyse (fällt nur für die erste Behandlungseinheit an)

    Einzeltherapie

    motorisch-funktionelle-Behandlung

    Einzeltherapie

    sensomotorisch-perzeptive-Behandlung

    Einzeltherapie

    psychisch-funktionelle-Behandlung

    Einzeltherapie Hirnleistungstraining

    Behandlungsbericht / Arztbrief

    Hausbesuch inklusive Wegegeld

    Vergütung der Krankenkasse je Therapieeinheit

    49,46 €

    68,32 €

    91,09 €

    113,87 

    68,32 €

    20,00 €

    27,56 €

Informationen zum Ablauf

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